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Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
(BEM)

Fallen Mitarbeitende krankheitsbedingt in Ihrem Unternehmen längerfristig aus, stellt das sowohl den Arbeitgeber als auch die Belegschaft vor große Herausforderungen.

Beläuft sich die Arbeitsunfähigkeit auf mehr als sechs Wochen – am Stück oder innerhalb von 365 Tagen –, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den erkrankten Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel ist es, Ihren Mitarbeiter individuell auf seine Krankengeschichte wieder im Betrieb einzugliedern.

Die SWHS unterstützt Sie dabei dies erfolgreich umzusetzen und Ihren Mitarbeitenden ein gutes Gefühl zu geben.

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