Jede berufliche Tätigkeit birgt unterschiedliche Risiken, die individuell angeschaut und bewertet werden müssen. Daher ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedzinische Vorsorge gemäß ArbMedVV anzubieten.
Die SWHS führt für Sie diese Vorsorgemaßnahmen für Sie durch. Dies beinhaltet alle Arten der Vorsorge nach ArbMedVV.

